Fluglehrer
Wie werde ich Fluglehrer:
Voraussetzungen zur Anmeldung
Jeder Anwärter sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gute fliegerische Begabung
- Fundiertes theoretisches Fachwissen
- Gute Auffassungsgabe
- Verantwortungsbewusstsein
- Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen
- Zuverlässig, kontaktfähig und kameradschaftlich
- Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Langfristige Verfügbarkeit als Segelfluglehrer
- Zustimmung des Vereinsvorstandes muss vorliegen.
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Er muss folgende Flugerfahrung aufweisen:
Flugstunden: 150h nach Erteilung der Lizenz
Starts: 250 nach Erteilung der Lizenz
Streckenflug: min. einen Streckenflug von 200 km
Startarten: Windenstart und/ oder F-Schlepp
Sind diese Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Landesverband. Hierfür ist die erste Seite des Ausbildungsnachweises für Segelfluglehreranwärter auszufüllen und einzureichen.
Der weitere Werdegang zum Segelfluglehrer wird ausführlich im Ausbildungshandbuch des zuständigen Landesverband im Kapitel 4.14 und in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Segelfluglehrerausbildung (DAeC)
Erwerb und Erhalt der Lehrberechtigung Segelflug
Für die Lehrprobe stehen folgende Dokumente als Hilfestellung zur Verfügung:
Aufbau einer Lehrprobe
Bewertung Lehrprobe
Beispiel Lehrmaterial
Theorieprüfung
Alle Anwärter müssen eine Theorieprüfung in der Landesdirektion des jeweiligen Landes ablegen. Folgende Unterlagen müssen hierfür eingereicht werden:
– Antrag zur theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer
– vollständig ausgefüllte erste Seite des Ausbildungsnachweises für Segelfluglehreranwärter
– Die schriftliche Anmeldung muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.
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